Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.07.1960

Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,721
BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,721)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,721)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 18/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Danach bilden die von der SED abhängigen Organisationen, insbesondere der FDGB, soweit sie in der Bundesrepublik "Westarbeit" betreiben, verfassungsfeindliche Teilorganisationen innerhalb der Gesamtorganisation der SED (BGHSt 15, 167, 173 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; 16, 26, 31 [BGH 29.03.1961 - 3 StR 6/61]; 16, 298, 299 [BGH 21.10.1961 - 2 StE 2/61]; BGH 3 StR 2/61 vom 20. Juli 1961).

    Sie sind daher verfassungsfeindliche Vereinigungen (§ 90 a StGB) und Ersatzorganisationen der aufgelösten KPD im Sinne des § 46 Abs. 3 BVerfGG (BGHSt 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 177 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; 16, 31) [BGH 29.03.1961 - 3 StR 6/61].

    Da sie ihre Verfassung und wahren Ziele vor den Behörden der Bundesrepublik geheimzuhalten suchen, sind sie zugleich Geheimverbindungen im Sinne des § 128 StGB (BGHSt 15, 175 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]).

    Der FDGB, der zwecks Infiltration der westdeutschen Arbeiterjugend hinter dem "Ständigen Komitee" steht, betreibt zur Erreichung seiner Ziele einen staatsgefährdenden Nachrichtendienst (BGH HuSt II, 326, 351; BGHSt 15, 156 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60]; 15, 176) [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60].

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61

    Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund

    Wie der Bundesgerichtshof in der inzwischen ergangenen Entscheidung BGHSt 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60] mit ausführlicher Begründung dargelegt hat, bilden die SED und die von ihr abhängigen Organisationen, soweit sie "Westarbeit" betreiben, mit ihren in dieser Richtung tätigen Organen und von diesen geleiteten Agenten, Gruppen, Splittern, Parteigängern und Tarnorganisationen in der Bundesrepublik eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des § 90 a StGB, eine Verbindung im Sinne des § 128 StGB und eine Ersatzorganisation der verbotenen KPD im Sinne der §§ 42, 47 BVerfGG.

    Denn zu dieser Organisation gehört nach der Zerschlagung der zahlreichen kommunistischen Organisationen in der Bundesrepublik ein verbliebenes ausgebreitetes Netz von Stützpunkten und Vertrauenspersonen im Bundesgebiet, bestehend aus Altkommunisten, Parteigängern und Mitläufern, die wissentlich und teilweise auch ohne nähere Kenntnis bereit sind, Agenten der SED und deren Massenorganisationen oder der Untergrund-KPD bei ihrer staatsfeindlichen Wühlarbeit dauernd oder nach Bedarf und Gelegenheit zu helfen (BGHSt 15, 167, 169) [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60].

    Im einzelnen wird auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 15, 167 ff [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60] verwiesen.

    Für die Erfüllung des Tatbestandes der §§ 42, 47 BVerfGG ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreichend, dass der Täter die Wirksamkeit der verbotenen Partei oder einer Ersatzorganisation in Kenntnis des Verbotes mit mindestens bedingtem Vorsatz auf irgendeine Weise fördert oder zu fördern versucht (BGHSt 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 167, 174 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).

  • BGH, 21.10.1961 - 2 StE 2/61

    Die vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) geschaffene Westorganisation

    Vereinigung im Sinne dieser Strafvorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein auf gewisse Dauer gewollter freiwilliger Zusammenschluss von Personen zu gemeinsamem Zweck, wobei die äussere Organisationsform ohne Bedeutung ist (BGHSt 7, 222, 223; 9, 101, 102 [BGH 09.03.1956 - 6 StR 125/55]; 10, 16, 17 [BGH 07.11.1956 - 6 StR 137/55]; 14, 194, 195 [BGH 22.10.1959 - 1 StE 2/58]; 15, 167, 173) [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60].

    Dass diese Organisation nur einen Ausschnitt aus umfassenderen Organisationsbildungen des FDGB und der SED darstellt (vgl. BGHSt 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]), hindert ihre selbständige Beurteilung nach § 90 a StGB nicht.

    Eine Teilorganisation kann für sich allein nach § 90 a StGB beurteilt werden (BGHSt 10, 16, 19 [BGH 07.11.1956 - 6 StR 137/55]; 14, 194, 195 [BGH 22.10.1959 - 1 StE 2/58]; 15, 167, 173) [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60].

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf

    Nur scheinbar lehnen sie sich an das Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die KPD (BVerfGE 5, 85, 141) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] und in etwa auch an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 104, 106 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]; 15, 167, 177 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; 15, 257 [BGH 09.12.1960 - 7 StE 6/60]; HuSt II 353) an.

    Auch kommt es nicht auf den Parteistatus der Organisation an, sondern nur darauf, daß der Personenzusammenschluß "funktionell dasselbe will" wie die aufgelöste Partei (BVerfGE 6, 300, 307) [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51] und die Ideen dieser Partei weiter verbreitet oder verbreiten will (BVerfGE 2, 1, 78 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; BGHSt 15, 177 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]).

    Hiernach ist eine Ersatzorganisation ein Personenzusammenschluß, der an Stelle der aufgelösten Partei deren verfassungsfeindliche Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt weiterverfolgt oder weiterverfolgen will (sachlich übereinstimmend: Begründung zu § 374 im E 1960 und § 32 Abs. 1 des Entwurfs eines Parteiengesetzes [BT-Drucksache 1509 vom 22.12.1959], sowie BVerfGE 2, 78 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]; BGHSt 15, 177 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; 15, 258 [BGH 15.12.1960 - 3 StR 37/60]; OVG Lüneburg a.a.O.; Rabus AöR 80, 206 und wohl auch Seifert ÖV 1961, 88).

  • BGH, 14.03.1961 - 1 StE 5/60
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

    Die Anwendung des § 90 a StGB wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß wesentliche Teile der T.-Partei, z.B. das Sekretariat des Zentralkomitees in L., sich ausserhalb des Bundesgebiets befinden (vgl. BGHSt 15, 167, 171/172).

    Eine in dieser Richtung einschränkende Auslosung dagegen steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Förderung der sowjetzonalen SED und des FDGB nur dann nach den Staatsschutzvorschriften strafrechtlich erheblich ist, wenn es sich um Tätigkeit in den gegen die Bundesrepublik gerichteten "Westabteilungen" dieser Vereinigungen oder um Unterstützung ihrer "Westarbeit" handelt (BGHSt 15, 167).

  • BGH, 02.03.1961 - 3 StR 49/60

    Friedrich Karl Kaul

    Gegen diese Vorschriften verstößt, wer die Tätigkeit der verbotenen KPD oder einer Ersatzorganisation, gegebenenfalls auch ohne deren Mitglied zu sein, mit bedingtem Vorsatz in irgendeiner Weise fördert oder zu fördern versucht (BGHSt 12, 174, 176 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]und 257; 16, 264).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

    Die Geheimorganisation der FDJ, welcher der Angeklagte K. nach der Feststellung des Landgerichts angehört 9 ist eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des § 90a StGB (BGH HuSt 1, 108, Wagner GA 1960, 193, 198 Nr. 8-11; vgl. auch BGHSt 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]).

    Die SED und die von ihr abhängigen und beeinflußten Organisationen bilden, soweit sie "Westarbeit" treiben, mit ihren in dieser Richtung tätigen Organen und den von diesen geleiteten Agenten, Gruppen und Parteigängern in der Bundesrepublik eine verfassungsfeindliche Vereinigung, die zugleich eine Ersatzorganisation der aufgelösten KPD ist (BGHSt 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; zum Merkmal "Ersatzorganisation" BGHSt 16, 264).

  • BGH, 29.03.1961 - 3 StR 6/61

    Beurteilung des Apparats der kommunalen "Westarbeit" als Ersatzorganisation der

  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 41/62

    Rechtliche Anforderungen an die Würdigung von Indizienbeweisen - Verstoß gegen

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 38/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 16/61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

  • BGH, 30.10.1964 - 3 StR 41/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 61/63

    Bestreben der SED zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Ordnung der

  • BGH, 21.12.1987 - StB 32/87

    Oberlandesgericht - Zuständigkeit - Kriminelle Ausländervereinigung -

  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61

    Formgerechte Begründung einer Richterablehnung wegen Befangenheit - Politische

  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 191/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 37/60
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 45/63

    Voraussetzungen einer Strafaussetzung

  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 40/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 2/64

    Förderung der verbotenen KPD durch Aufpassen auf einen Koffer mit Hetzschriften

  • BGH, 14.01.1964 - 3 StR 46/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 19/61

    Rüge der Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts - Rüge der unrichtigen

  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66

    Strafbarkeit eines Verstosses gegen das KPD-Verbot sowie der Tätigkeit in

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 59/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in staatsgefährdender

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 44/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,3928
BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,3928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt von Beziehungen zu einer Person, der es auf die Erlangung von Staatsgeheimnissen der Bundesrepublik Deutschland ankommt - Mitteilung von Staatsgeheimnissen auch durch Zusammenstellen von Dokumentationen und von zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmten Quellen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 17
  • MDR 1960, 938
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1953 - StE 22/52
    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60
    Die Beziehungen im Sinne des § 100 e StGB haben schon dann die Mitteilung von Staatsgeheimnissen zum Gegenstand, wenn es nur dem Beziehungspartner auf die Erlangung solcher Geheimnisse ankommt und der Täter dies erkennt (BGHSt 6, 333).
  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60
    Eine so erarbeitete Zusammenstellung ist eine von den vielen Einzeldaten verschiedene, neue Erkenntnis, die Aussenstehende nicht hatten, die vor einer fremden Regierung geheimgehalten werden konnte und angesichts ihrer Bedeutung für die Verteidigung der Bundesrepublik geheimgehalten werden musste, somit ein Staatsgeheimnis darstellte (vgl. BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Nach dieser Theorie liegt ein Verrat von Staatsgeheimnissen auch dann vor, wenn durch systematische Erfassung und zuverlässige Zusammenstellung an sich bekannter oder allgemein zugänglicher Tatsachen ein genaues Gesamtbild eines wichtigen Komplexes der Landesverteidigung entsteht, weil hierin eine neue "Erkenntnis" liegen soll, die als selbständiges Staatsgeheimnis bewertet wird (vgl. BGHSt 15, 17).

    Nach seiner Meinung kam es auf diesen Punkt nicht entscheidend an, weil der Artikel bei Anwendung der Mosaiktheorie - der Gutachter zitiert insoweit die Definition der Mosaiktheorie nach BGHSt 15, 17 - jedenfalls im ganzen ein neues selbständiges Staatsgeheimnis darstellte.

  • BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64

    Spiegel-Affäre

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in der Entscheidung BGHSt 15, 17 ausgesprochen, daß ein durch systematische Erfassung und zuverlässige Zusammenstellung von an sich offenen Tatsachen erarbeitetes genaues Bild des Rüstungspotentials der Bundesrepublik auf einem westlichen Gebiet ein Staatsgeheimnis sein könne.

    Eine "bedeutende geistige Leistung" stellt eine solche Zusammenfassung, anders als in dem Fall BGHSt 15, 17, nicht dar.

    Anders als in dem der Entscheidung BGHSt 15, 17 zu Grunde liegenden Fall hatten sie keinen Auftrag eines gegnerischen Nachrichtendienstes, aus dem sie auf den etwaigen Wert des Artikels für den Auftraggeber hätten schließen können.

    Bei dieser Beweislage bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Grundsätze des Urteils BGHSt 15, 17 überhaupt uneingeschränkt auf Presseveröffentlichungen angewendet werden können.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht